Formulare für die Baueingabe

Brauchen Sie für Ihr Bauvorhaben eine Baubewilligung? Hier finden Sie das kantonale Baugesuchsformular sowie weitere Formulare für die Baueingabe. Die ausgefüllten Formulare sind beim Bauamt der Gemeinde einzureichen.

Baugesuchsformulare

Bauen Sie in Zürich oder Winterthur?

Wenden Sie sich an das Amt für Baubewilligungen der Stadt Zürich bzw. an das Baupolizeiamt der Stadt Winterthur.

Diese Städte verfügen über eigene Baugesuchsformulare.

Ordentliches Verfahren (Normalfall)

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Damit Sie das Formular ausfüllen können, benötigen Sie mindestens die Adobe Reader-Version 11 (Windows) resp. 8.1 (Mac).

Gibt es beim Öffnen des Formulars eine Fehlermeldung (z. B. «The document you are trying to load..»)? Dann gehen Sie folgendermassen vor:

  1. Laden Sie das PDF-Formular auf Ihrem Computer herunter.
  2. Öffnen Sie im Explorer den Ordner «Downloads». 
  3. Öffnen Sie das heruntergeladene PDF mit dem Programm Adobe Reader über die rechte Maustaste («Öffnen mit ...»).

Anzeigeverfahren

Dieses Formular ist auszufüllen, wenn das Baugesuch im Anzeigeverfahren behandelt werden kann (§ 14 BVV). Bitte informieren Sie sich vorgängig bei Ihrem Bauamt über die Voraussetzungen.

Gebäude- und Wohnungserhebung

Bei Baugesuchen mit Wohnraum ist zusätzlich das Formular «Gebäude- und Wohnungserhebung» auszufüllen.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Damit Sie das Formular ausfüllen können, benötigen Sie mindestens die Adobe Reader-Version 11 (Windows) resp. 8.1 (Mac).
Gibt es beim Öffnen des Formulars eine Fehlermeldung (z. B. «Please wait...»)? Dann gehen Sie folgendermassen vor:

  1. Laden Sie das PDF-Formular auf Ihrem Computer herunter.
  2. Öffnen Sie im Explorer den Ordner «Downloads». 
  3. Öffnen Sie das heruntergeladene PDF mit dem Programm Adobe Reader über die rechte Maustaste («Öffnen mit ...»).

Zusatzformulare kantonaler Fachstellen

Hier finden Sie eine Auflistung der Zusatzformulare, welche je nach Art und Lage eines Bauvorhabens auszufüllen sind (gemäss Anhang Bauverfahrensverordnung).

Die Zusatzformulare werden in der Regel mit dem kommunalen Baugesuchsformular bei der örtlichen Baubehörde eingereicht. Ausführliche Informationen gibt es auf den jeweiligen Themenseiten. 

Die kommunale Baubehörde gibt Auskunft, ob und welche Zusatzformulare zusammen mit einem Baugesuch einzureichen sind. 

Übersicht über Zusatzformulare

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Für sämtliche Landwirtschaftsbetriebe sowie Betriebe des produzierenden Gartenbaus ausserhalb der Bauzonen ist das Zusatzformular «Landwirtschaft» auszufüllen. 

Bei allen Bauvorhaben ausserhalb Bauzonen mit Bodeneingriffen ab 500 m2 Gesamtfläche (Flächen mit Bodenabtrag, Bodenauftrag und temporären baulichen Beanspruchungen wie Pisten, Bauinstallationen, Zwischenlager) und bei Terrainveränderungen (Erweiterung der Nutzungseignung durch Auf- oder Abtrag von Boden) sind folgende Zusatzformulare auszufüllen:

Das folgende Formular ist bei allen Gewerbe- und Industrie- sowie teilweise bei Dienstleistungsbetrieben auszufüllen.

Bei Bauvorhaben in Grundwasserschutzzonen oder -arealen ist nachfolgendes Zusatzformular auszufüllen. Gleiches gilt für das Erstellen von Bauteilen unterhalb des höchsten Grundwasserspiegels.

Das Zusatzformular «Lärmsituation und Lärmschutz» ist auszufüllen (durch den Gesuchsteller) bei Bauvorhaben

  • im Nahbereich von bestehenden oder geplanten National-, Staats- oder grösseren Gemeindestrassen, Eisenbahnanlagen, Schiessanlagen,
  • im Nahbereich eines stark lärmverursachenden Betriebs oder
  • im Einflussbereich eines bestehenden Flughafens / Flugplatzes.

Bei unvermeidbaren Immissionsgrenzwert-Überschreitungen ist das Zusatzformular «Lärmschutz und überwiegendes Interesse» auszufüllen (durch die zuständige Gemeindebehörde).

Für Baugesuche in der Flughafenregion sind jeweils die Formularversionen «mit Zivilfluglärm» zu verwenden.

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Rechtliche Grundlagen

Kontakt

Baudirektion - Leitstelle für Baubewilligungen

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Walcheplatz 2
8090 Zürich
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